Verpflichtungen und Qualität der Leistungen des Fremdenverkehrsamts

Das Fremdenverkehrsamt der Gegend Ribeauvillé und Riquewihr wurde als Kategorie I eingestuft und gehört zum Netz 'Office de Tourisme de France'.

In diesem Rahmen übernimmt das Fremdenverkehrsamt der Gegend Ribeauvillé und Riquewihr folgende Verpflichtungen:

  • ständiger Empfang durch Aufenthaltsberater mit mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch), die neben einfachen Auskünften auch eine echte Beratung im Rahmen Ihres Aufenthalts bieten,
  • kostenlose Information zum Touristik-Angebot der Gegend Ribeauvillé,
  • Präsentation des gesamten qualifizierten Angebots des Gebiets (Pays de Ribeauvillé), 
  • Erleichterung der notwendigen Schritte im Rahmen Ihres Aufenthalts,
  • jährliche Aktualisierung der Touristik-Informationen, 
  • garantierte Zuverlässigkeit und Aktualität der Information zum lokalen Angebot,
  • Zugang zur eigenen dreisprachigen Internetseite (Französisch, Deutsch und Englisch) für eine Anfrage über die entsprechenden Träger (www.ribeauville-riquewihr.mobi),
  • Angebot eines Touristik-Informationsdienstes mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (soziale Netzwerke, Mobiltelefon, Geolokalisierung, usw.), 
  • Zugang zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten über die Buchungszentrale des Fremdenverkehrsamts, 
  • das ganze Jahr über Beantwortung Ihrer Briefe, E-Mails, usw.,
  • die Empfangsbüros sind mindestens 305 Tage pro Jahr geöffnet, einschließlich samstags und sonntags während der Reisezeit und bei Events und Veranstaltungen in ihrer Gegend,
  • freier Internet-Zugang über eine gesicherte WLAN-Verbindung,
  • Bereitstellung eines leicht zugänglichen Empfangs- und Informationsbereichs,
  • Angebot von Sitzmöglichkeiten,
  • Anzeige und Angabe der Öffnungszeiten in mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch),
  • Anzeige der Notruf-Telefonnummern, damit sie auch von außerhalb der Empfangsbüros sichtbar sind,
  • Verbreitung von Touristik-Unterlagen:
  • Bereitstellen von Touristik-Karten, Plänen und Führern auf Papier,
  • Verteilen der Touristikinformation auf Papier, mit Übersetzungen in mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch):
    • alle klassifizierten Unterkünfte mindestens mit Angabe von Namen, Postanschrift, Telefonnummern, E-Mail, Internet-Adresse, Art der Einstufung,
    • Monumente und sehenswerte Orte (Kultur, Natur oder Freizeit) mit Angabe der üblichen Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Postanschrift und Internet-Adresse,  
    • Events und Animationen,
    • Notfall-Telefonnummern, 
  • Reklamationen täglich bearbeiten und Zufriedenheit ermitteln, 
  • Anforderungen der Tourismus-Qualitätsmarke täglich beachten.
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