Verpflichtungen und Qualität der Leistungen des Fremdenverkehrsamts
Das Fremdenverkehrsamt der Gegend Ribeauvillé und Riquewihr wurde als Kategorie I eingestuft und gehört zum Netz 'Office de Tourisme de France'.
In diesem Rahmen übernimmt das Fremdenverkehrsamt der Gegend Ribeauvillé und Riquewihr folgende Verpflichtungen:
- ständiger Empfang durch Aufenthaltsberater mit mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch), die neben einfachen Auskünften auch eine echte Beratung im Rahmen Ihres Aufenthalts bieten,
- kostenlose Information zum Touristik-Angebot der Gegend Ribeauvillé,
- Präsentation des gesamten qualifizierten Angebots des Gebiets (Pays de Ribeauvillé),
- Erleichterung der notwendigen Schritte im Rahmen Ihres Aufenthalts,
- jährliche Aktualisierung der Touristik-Informationen,
- garantierte Zuverlässigkeit und Aktualität der Information zum lokalen Angebot,
- Zugang zur eigenen dreisprachigen Internetseite (Französisch, Deutsch und Englisch) für eine Anfrage über die entsprechenden Träger (www.ribeauville-riquewihr.mobi),
- Angebot eines Touristik-Informationsdienstes mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (soziale Netzwerke, Mobiltelefon, Geolokalisierung, usw.),
- Zugang zur Suche nach Unterkunftsmöglichkeiten über die Buchungszentrale des Fremdenverkehrsamts,
- das ganze Jahr über Beantwortung Ihrer Briefe, E-Mails, usw.,
- die Empfangsbüros sind mindestens 305 Tage pro Jahr geöffnet, einschließlich samstags und sonntags während der Reisezeit und bei Events und Veranstaltungen in ihrer Gegend,
- freier Internet-Zugang über eine gesicherte WLAN-Verbindung,
- Bereitstellung eines leicht zugänglichen Empfangs- und Informationsbereichs,
- Angebot von Sitzmöglichkeiten,
- Anzeige und Angabe der Öffnungszeiten in mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch),
- Anzeige der Notruf-Telefonnummern, damit sie auch von außerhalb der Empfangsbüros sichtbar sind,
- Verbreitung von Touristik-Unterlagen:
- Bereitstellen von Touristik-Karten, Plänen und Führern auf Papier,
-
Verteilen der Touristikinformation auf Papier, mit Übersetzungen in mindestens zwei Fremdsprachen (Deutsch und Englisch):
- alle klassifizierten Unterkünfte mindestens mit Angabe von Namen, Postanschrift, Telefonnummern, E-Mail, Internet-Adresse, Art der Einstufung,
- Monumente und sehenswerte Orte (Kultur, Natur oder Freizeit) mit Angabe der üblichen Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Postanschrift und Internet-Adresse,
- Events und Animationen,
- Notfall-Telefonnummern,
- Reklamationen täglich bearbeiten und Zufriedenheit ermitteln,
- Anforderungen der Tourismus-Qualitätsmarke täglich beachten.